EINTRAGUNG IM TRANSPARENZREGISTER
Ihre Gesellschaften jetzt von unseren Anwälten eintragen lassen!
Anwaltliche Prüfung der vorzunehmenden Eintragung
Fristgerechte und rechtssichere Eintragung
Eigenauskunft und Auskunft über Dritte
Anmeldung innerhalb von 48 Stunden für nur 79 EUR zzgl. MwSt.
Auskünfte innerhalb von 4 Stunden für nur 21 EUR zzgl. MwSt.
JETZT EINTRAGUNG BEAUFTRAGEN!
REGISTEREINTRAGUNG
Prüfung des wirtschaftlich Berechtigten durch unsere Anwälte
Einbezug der Besonderheiten der jeweils aktuellen Vorgaben des Bundesverwaltungsamtes
Meldung an das Transparenzregister
Bestätigung der Eintragung
79,00 €* zzgl. MwSt.
REGISTERAUSZUG
Auszug zur Vorlage bei Konto- und Depoteröffnungen
Auszug zur Vorlage bei Immobilientransaktionen
Auszug zur Vorlage bei Banken und Investoren zur Finanzierung
Auszug zur Prüfung im Rahmen der Due Diligence und des Compliance Managements
21,00 € zzgl. MwSt.
*Bei besonderen Gesellschaftsstrukturen (z.B. mehrstufigen Gesellschaften, abweichender Stimmrechtskonstellation usw.) kann der Preis aufgrund erhöhten Prüfungsaufwandes im Einzelfall abweichen. Wir informieren Sie in diesem Fall unter Angabe der zusätzlichen Kosten. Sie können dann kostenfrei zurücktreten.
Pflicht zur Eintragung in das Transparenzregister
Das Transparenzregister wurde am 01.10.2017 als Onlineplattform eingeführt.
Mit dem zum 01.08.2021 in Kraft getretenen Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz (TraFinG) sind fast alle juristischen Personen und im Handelsregister eingetragene Personengesellschaften verpflichtet (§ 20 des Geldwäschegesetzes (GwG)), ihre wirtschaftlich Berechtigten im Transparenzregister zu hinterlegen. Hierzu zählen z.B. nun auch Komplementär-GmbHs von GmbH & Co. KGs.
Nutzen Sie unseren Service! Wir übernehmen die rechtssichere Meldung für Sie und auch gern prüfen den wirtschaftliche Berechtigten für Sie.
Warum Geschäftsführer, Vorstände u.a andere Entscheidet unseren Service nutzen?
Ähnlich wie die Veröffentlichung des Jahresabschlusses werden solche lästigen Aufgaben von einem Dienstleister übernommen. Die vorgeschriebene Meldung und Aktualisierung zum Transparenzregister können Sie auch selbstständig durchführen. In der Praxis ist dies aber mit einem nicht unerheblichen Zeitaufwand und möglichen Fehler und ggf. Bußgeldern unrichtiger Angaben oder Datenübermittlung verbunden .
Nutzen Sie unseren Meldeservice zum Transparenzregister entlasten Sie Ihre Organisation und vermeiden Fehler.
Korrekte Registrierung der Firmendetails und der wirtschaftlich Berechtigten
Unser Service Erfassung, Einreichung, Aufbewahrung sowie Dokumentation der Meldung zum Transparenzregister
Meldung aktualisierte Angaben zum Transparenzregister
Wie läuft die Eintragung im Transparenzregister ab?
Schritt 1: Produkt|Anzahl wählen und buchen
Sie wählen unseren Service aus, tragen die gewünschte Anzahl (je nach Anzahl der einzutragenden Gesellschaften oder benötigten Auskünfte) ein und bezahlen die gewünschten Leistungen.
Schritt 2: Daten eintragen
Zur Prüfung des Vorganges benötigen wir von Ihnen einige Informationen zur Gesellschaft und den Gesellschaftern. Hierfür nutzen Sie bitte das mit der Bestätigungsmail übersandte Onlineformular.
Schritt 3: Anwaltliche Prüfung Ihrer Daten
Unsere Anwälte prüfen Ihren Vorgang anhand der gesetzlichen Vorgaben und nehmen innerhalb von 48 Stunden die Meldung für Sie vor.
Schritt 4: Eintragung im Transparenzregister
Die Dauer der Eintragung im Transparenzregister können wir nicht beeinflussen. In der Regel dauert dies wenige Tage.
Schritt 5: Rückmeldung und Abschluss
Nach erfolgter Eintragung informieren wir Sie über die erfolgreiche Eintragung und stellen Ihnen eine Bestätigung der Eintragung zur Verfügung.
Unsere Anwälte tragen Ihre Gesellschaft in das Transparenzregister ein.